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Sie suchen im Internet nach dem Anwalt bzw. der Anwältin Ihres Vertrauens?
Wir freuen uns, Sie als Besucher auf unserer Homepage begrüßen zu können. Hier haben Sie die Möglichkeit, erste Eindrücke über unsere Kanzlei und unsere Kompetenzprofile zu gewinnen.
Falls Sie danach mit uns Kontakt aufnehmen wollen, können Sie sich gerne telefonisch oder schriftlich (per Mail, per Fax oder per Post) an uns wenden. Am besten vereinbaren Sie jedoch mit unserem Sekretariat einen persönlichen Besprechungstermin. So erhalten Sie die Möglichkeit, im persönlichen Gespräch und in aller Ruhe Ihre Fragen zu besprechen:
- Welche Erfolgsaussichten habe ich?
- Auf welchem Weg erreiche ich mein Ziel am schnellsten und effektivsten?
- Mit welchen Kosten ist bei welchem Vorgehen zu rechnen?
Aktuelles
Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung (§ 170 Strafgesetzbuch – StGB) als letztes Mittel der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen?
Familiengerichte mildern Wirkungen des neuen Unterhaltsrechts
Die bisher bekannt gewordenen Entscheidungen der Familiengerichte deuten darauf hin, dass das neue Unterhaltsrecht die Rechtsanwendung nicht so stark ändert, wie anfangs angenommen.
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